Kurz gesagt: Wenn jemand verletzt ist – sofort die 112wählen. Bei reinem Sachschaden schreibt das deutsche Recht nicht in jedem Fall vor, die Polizei zu rufen – als polnischer Geschädigter in Deutschland lohnt sich der Anruf bei der 110aber in den meisten Situationen. Im Folgenden erklären wir, wann die Polizei praktisch notwendig ist, wann ein gemeinsamer Unfallbericht reicht und was du auf keinen Fall tun solltest.
Zuerst die Sicherheit
Bevor du an Papiere und Schadensersatz denkst: Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen und – wenn möglich – die Fahrbahn verlassen (auf der Autobahn hinter die Leitplanke). Ist jemand verletzt oder besteht Gefahr (Brand, auslaufender Kraftstoff, Auto auf der Fahrspur), wähle die 112 (Rettungsdienst, Feuerwehr). Die Notrufnummer der Polizei in Deutschland ist die 110. Bei beiden Nummern kannst du um ein Gespräch auf Englisch bitten; wenn du kein Deutsch sprichst, nenne zumindest den Ort (Autobahn, Fahrtrichtung, nächste Ausfahrt oder Kilometerschild).
Was das deutsche Recht sagt – § 34 StVO
§ 34 StVO (Unfall) verpflichtet jeden Unfallbeteiligten u. a.: anzuhalten, die Unfallstelle zu sichern, Verletzten zu helfen, auf Verlangen Namen, Anschrift, Fahrzeug- und Versicherungsdaten anzugeben und eine angemessene Zeit am Unfallort zu warten, wenn der Geschädigte nicht anwesend ist (z. B. bei einem beschädigten geparkten Auto). Die Vorschrift enthält keine allgemeine Pflicht, die Polizei zu rufen bei jedem Blechschaden – bei einem kleinen, unstrittigen Sachschaden dürfen die Beteiligten nach dem Austausch der Daten weiterfahren.
Wann die Polizei in der Praxis nötig ist
- Es gibt Verletzte – immer 112/110.
- Die Schuld ist strittig oder der andere Fahrer ändert schon vor Ort seine Darstellung.
- Der Verursacher verweigert seine Daten, hat keine Papiere dabei oder versucht wegzufahren.
- Verdacht auf Alkohol oder Drogen beim anderen Fahrer.
- Der Unfallverursacher ist geflüchtet oder es ist unklar, wer das Auto beschädigt hat (z. B. auf einem Parkplatz).
- Das Auto blockiert den Verkehr oder ist nicht fahrbereit (vor allem auf der Autobahn).
- Beschädigt wurde öffentliches Eigentum (Leitplanken, Schilder) oder beteiligt war ein ausländisches Fahrzeugund die Beteiligten verständigen sich sprachlich nicht.
Warum es sich für polnische Geschädigte lohnt, auch bei einem „normalen“ Blechschaden die 110 zu wählen
Die Polizei in Deutschland entscheidet nicht abschließend, wer den Schaden bezahlt – das entscheidet die Versicherung des Verursachers und im Streitfall das Gericht. Der Polizeibericht ist aber ein unabhängiges Dokument: Er bestätigt Ort, Zeit, Beteiligte und die Versicherungsdaten des Verursachers. Für jemanden, der nicht fließend Deutsch spricht oder auf der Durchreise ist und in ein paar Stunden in Polen sein wird, ist das oft der einfachste Schutz davor, dass sich der Verursacher nach einigen Tagen an einen „anderen“ Hergang erinnert. Rechne damit, dass die Polizei bei kleinen Schäden verspätet kommt oder nur um den Austausch der Daten bittet – das ist normal.
Wann ein gemeinsamer Unfallbericht reicht (Europäischer Unfallbericht)
Ist niemand verletzt, räumt der Verursacher seine Schuld ein und haben beide Seiten ihre Papiere dabei, könnt ihr den Europäischen Unfallbericht (poln. europejskie oświadczenie o zdarzeniu drogowym) ausfüllen. Das Formular ist in allen EU-Ländern gleich aufgebaut, die polnische und die deutsche Version entsprechen sich also Feld für Feld. Wichtig:
- Unterschreibe nichts, was du nicht verstehst – du kannst den Vermerk „Ich verstehe kein Deutsch“ hinzufügen;
- kreuze die Umstände an (Kästchen) und zeichne eine Skizze – das ist oft wichtiger als die Beschreibung in Worten;
- fotografiere das ausgefüllte Formular, die Papiere des Verursachers (Führerschein, Fahrzeugschein), die Kennzeichen und die Schäden an beiden Autos;
- notiere die Daten von Zeugen (Vorname, Nachname, Telefon).
Fahrerflucht – § 142 StGB
Wer sich vom Unfallort entfernt, ohne die Feststellung seiner Daten zu ermöglichen (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB), macht sich in Deutschland strafbar – es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren. Ein Zettel hinter dem Scheibenwischer reicht nicht. Das gilt auch für dich, wenn du selbst ein geparktes Auto leicht beschädigst. Das Gesetz sieht eine Milderung oder ein Absehen von Strafe vor, wenn der Verursacher bei einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs (z. B. beim Parken) mit unbedeutendem Sachschaden die Feststellungen innerhalb von 24 Stunden freiwillig nachträglich ermöglicht – das ist aber eine Ausnahme und keine Vorgehensweise.
Wenn dein Auto beschädigt wurde und der Verursacher geflüchtet ist: Bewege das Fahrzeug nicht ohne Dokumentation, mache Fotos, suche nach Zeugen und Kameras (Geschäft, Parkplatz) und erstatte Anzeige bei der Polizei. Mehr zu dieser Situation schreiben wir im Ratgeber Parkschaden in Deutschland.
Wenn der Verursacher unbekannt ist – die Verkehrsopferhilfe
Bei unbekanntem Verursacher kann der deutsche Entschädigungsfonds Verkehrsopferhilfe e.V. in Frage kommen. Achtung: Schäden an deinem eigenen Fahrzeug werden von ihm nur ersetzt, wenn es beim selben Ereignis zu erheblichen Personenschäden gekommen ist, und bei Sachschäden wird eine Selbstbeteiligung von 500 EUR abgezogen. Bei einem reinen Parkschaden ohne Verletzte ist die realistische Deckung meist die eigene Vollkasko (poln. AC) – sofern vorhanden. Die Anzeige bei der Polizei ist in solchen Fällen das wichtigste Beweismittel.
Was tun, wenn die Polizei da ist
- Bitte um das Aktenzeichen (bzw. die Tagebuchnummer) und den Namen der Dienststelle.
- Unterschreibe kein Protokoll und keine Aussage, die du nicht verstehst – du hast das Recht, um einen Dolmetscher zu bitten.
- Wenn die Polizei dir eine gebührenpflichtige Verwarnung anbietet (Verwarnungsgeld) und du dich nicht schuldig fühlst – du musst es nicht vor Ort annehmen. Die Annahme entscheidet nicht automatisch über die zivilrechtliche Haftung, wird aber später gern von der gegnerischen Versicherung verwendet. In strittigen Fällen wende dich an einen deutschen Anwalt für Verkehrsrecht (Fachanwalt für Verkehrsrecht).
- Dokumentiere unabhängig von der Polizei selbst: Fotos von mehreren Seiten, Position der Fahrzeuge, Spuren, Verkehrszeichen.
Nächster Schritt: den Schaden dokumentieren
Polizeibericht oder Unfallbericht halten fest, wer am Unfall beteiligt war. Was die Reparatur kostet, ob eine Wertminderung (Wertminderung) albo szkoda całkowita – to ustala rzeczoznawca. Przy niezawinionej szkodzie masz prawo wybrać własnego, niezależnego rzeczoznawcę w Niemczech; koszt opinii przy szkodzie powyżej tzw. granicy drobnej szkody co do zasady pokrywa ubezpieczyciel sprawcy (szczegóły zależą od okoliczności sprawy). Więcej: unverschuldeter Unfall in Deutschland – was dir zusteht i Schadensersatz von der Haftpflicht des Verursachers. Denk auch an die Fristen und die Verjährung.
FAQ
Muss ich nach einem Blechschaden in Deutschland die Polizei rufen?
Bei einem reinen, unstrittigen Sachschaden gibt es keine allgemeine Pflicht – der Austausch der Daten oder ein gemeinsamer Unfallbericht reicht. Bei Verletzten, Streit über die Schuld, Fahrerflucht oder Verdacht auf Alkohol – Polizei (110) oder Rettungsdienst (112) rufen.
Entscheidet die Polizei in Deutschland, wer schuld ist?
Die Polizei dokumentiert den Unfall und kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten, über die zivilrechtliche Haftung (wer den Schaden zahlt) entscheidet aber die Versicherung und im Streitfall das Gericht.
Kostet es etwas, die Polizei zu rufen?
Der Polizeieinsatz bei einem Unfall selbst ist nicht kostenpflichtig. Kosten können z. B. für Abschleppen oder Fahrbahnreinigung entstehen – meist im Rahmen der Regulierung mit dem Verursacher.
Ich habe polnische Kennzeichen und fahre heute zurück nach Polen. Was ist am wichtigsten?
Die Daten des Verursachers und seiner Versicherung, Fotos, das Aktenzeichen der Polizei (falls sie da war) und die Kontaktdaten von Zeugen. Den Rest – Besichtigung und Gutachten – kann man auch später organisieren.
Unverschuldeter Unfall in Deutschland? Schick uns Fotos vom Schaden und schreib, wo der Unfall passiert ist, ob der Verursacher bekannt ist und wo das Auto steht – wir antworten auf Polnisch. Kontakt · Unfallgutachten
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Der Artikel dient der Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. In strittigen Fällen wende dich an einen deutschen Anwalt für Verkehrsrecht.

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